In der Saison 2019/20 gelten auf Grund der Corona-Lage besondere Bedingungen für die Wanderfahrerabzeichen:

Weitere Infos bitte hier entnehmen:  Seite DKV

 

DKV-Wanderfahrerabzeichen

für Mitglieder ab 18 Jahren, Wertung ab dem Kanusportjahr, in dem das Mitglied dieses Alter am 1. Januar erreicht hat.

BRONZE


Wertungszeitraum vom 1.10. bis 30.9. des folgenden Jahres.

Damen mindestens

500 km

Damen (Behinderte) mindestens 400 km
Herren mindestens 600 km
Herren (Behinderte) mindestens 500 km

Teilnahme an einer Gemeinschaftsfahrt.

SILBER


Wetungszeitraum unbegrenzt

Damen mindestens 3200 km
Damen (Behinderte) mindestens 2400 km
Herren mindestens 4000 km
Herren (Behinderte) mindestens 3200 km

Teilnahme an 5 verschiedenen Gemeinschaftsfahrten, wovon 2 der Gemeinschaftsfahrten unterschiedliche Kriterien erfüllen müssen. Teilnahme an einer Schulung über Ökologie oder Sicherheitsaspekte.

GOLD


Wertungszeitraum unbegrenzt

Damen mindestens 6400 km
Damen (Behinderte) mindestens 4800 km
Herren mindestens 8000 km
Herren (Behinderte) mindestens 6400 km

Teilnahme an 10 verschiedenen Gemeinschaftsfahrten, wovon 3 der Gemeinschaftsfahrten unterschiedliche Kategorien erfüllen müssen. Teilnahme an je einer Schulung über Ökologie und Sicherheitsaspekte.

Gemeinschaftsfahrten sind die im Sportprogramm des DKV ausgeschriebenen Fahrten. Gleiche Fahrten dürfen sich bei der Antragstellung für SILBER und GOLD nicht wiederholen.
Es wird in folgende Kriterien unterschieden :

  1. Grossgewässer (GG)
  2. Seengewässer (SG)
  3. Ströme (ST)
  4. nicht schiffbare Gewässer (NG)
  5. Wildwasser (WW)

SONDERSTUFEN des Wanderfahrerabzeichens in GOLD:
Nach dem Erwerb des Wanderfahrerabzeichens in Gold müssen in weiteren Jahren die Bedingungen für das Wanderfahrerabzeichen in Bronze wiederholt erfüllt werden. Danach werden verliehen :
Sonderstufe 5 : für 5-malige Wiederholung BRONZE
Sonderstufe 10: für 10-malige Wiederholung BRONZE
usw.


DKV Schüler-Wanderfahrerabzeichen

 

für Mitglieder von 7 bis 12 Jahren, es gilt das jeweils am 1.10. erreichte Alter.

BRONZE


Wertungszeitraum vom 1.10. bis 30.9. des folgenden Jahres

von 7 bis 10 Jahren mindestens 200 selbstgefahrene km
von 11 bis 12 Jahren mindestens 300 selbstgefahrene km
davon bei
Gemeinschaftsfahrten
mindestens 50 selbstgefahrene km


oder Teilnahme an einem Ferienlager mit Booten von mindestens 5 Tagen


SILBER


Mindestalter 9 Jahre
bei erneuter Erfüllung nach BRONZE und 600 km gesamt sowie Teilnahme an einer Umweltschulung.


GOLD


Mindestalter 11 Jahre
bei erneuter Erfüllung nach SILBER und 1100 km gesamt.

Gemeinschaftsfahrten sind Vereins-, Bezirks- oder Verbandsfahrten.


DKV Jugend-Wanderfahrerabzeichen

     für Mitglieder von 13 bis 17 Jahren, es gilt das am 1.10. erreichte Alter

BRONZE


Wertungszeitraum vom 1.10. bis 30.9. des folgenden Jahres

von 13 bis 14 Jahren mindestens 400 selbstgefahrene km
von 15 bis 17 Jahren mindestens 500 selbstgefahrene km
davon bei
Gemeinschaftsfahrten
mindestens 100 selbstgefahrene km


oder Teilnahme an einem Ferienlager mit Booten von mindestens 5 Tagen


SILBER


Mindestalter 15 Jahre
bei erneuter Erfüllung nach BRONZE und 1300 km gesamt sowie Teilnahme an einem Umweltseminar.


GOLD


Mindestalter 16 Jahre
bei erneuter Erfüllung nach SILBER und 2300 km gesamt sowie Teilnahme an einem DKV-Sicherheitsseminar und Erste-Hilfe-Kurs. Ersatzweise wird für das Sicherheitsseminar der Nachweis des DLRG-Rettungsschwimmabzeichens in Bronze anerkannt.

Gemeinschaftsfahrten sind Vereins-, Bezirks- und Verbandsfahrten.