Wie auch in anderen Vereinen, sind bei uns alle Vereinsmitglieder, die jünger als 18 Jahre alt sind, Mitglieder der Jugendabteilung.
Innerhalb unsere Vereins bilden wir eine eigenständige und nahezu unabhängige Abteilung, die sich selbst führt und verwaltet. Entsprechend § 5 der Jugendordnung wählen unsere Mitglieder jährlich auf der eigenen Versammlung ihren Ausschuss, der für alle Jugendangelegenheiten wie regelmässige Treffs am Bootshaus,
das Training und die Organisation von gemeinsamen Fahrten oder Teilnahme an Wettkämpfen zuständig ist. Die einzelnen Mitglieder des Jugendausschusses haben jeweils ihre bestimmten Aufgaben.