DKV-Wanderfahrerabzeichen
für Mitglieder ab 18 Jahren, Wertung ab dem Kanusportjahr, in dem das Mitglied dieses Alter am 1. Januar erreicht hat.
BRONZE
Wertungszeitraum vom 1.10. bis 30.9. des folgenden Jahres.
Damen | mindestens |
500 km |
Damen (Behinderte) | mindestens | 400 km |
Herren | mindestens | 600 km |
Herren (Behinderte) | mindestens | 500 km |
Teilnahme an einer Gemeinschaftsfahrt.
SILBER
Wetungszeitraum unbegrenzt
Damen | mindestens | 3200 km |
Damen (Behinderte) | mindestens | 2400 km |
Herren | mindestens | 4000 km |
Herren (Behinderte) | mindestens | 3200 km |
Teilnahme an 5 verschiedenen Gemeinschaftsfahrten, wovon 2 der Gemeinschaftsfahrten unterschiedliche Kriterien erfüllen müssen. Teilnahme an einer Schulung über Ökologie oder
Sicherheitsaspekte.
GOLD
Wertungszeitraum unbegrenzt
Damen | mindestens | 6400 km |
Damen (Behinderte) | mindestens | 4800 km |
Herren | mindestens | 8000 km |
Herren (Behinderte) | mindestens | 6400 km |
Teilnahme an 10 verschiedenen Gemeinschaftsfahrten, wovon 3 der Gemeinschaftsfahrten unterschiedliche Kategorien erfüllen müssen. Teilnahme an je einer Schulung über Ökologie und
Sicherheitsaspekte.
Gemeinschaftsfahrten sind die im Sportprogramm des DKV ausgeschriebenen Fahrten. Gleiche Fahrten dürfen sich bei der Antragstellung für SILBER
und GOLD nicht wiederholen.
Es wird in folgende Kriterien unterschieden :
SONDERSTUFEN des Wanderfahrerabzeichens in GOLD:
Nach dem Erwerb des Wanderfahrerabzeichens in Gold müssen in weiteren Jahren die Bedingungen für das Wanderfahrerabzeichen in Bronze wiederholt erfüllt werden. Danach werden verliehen :
Sonderstufe 5 : für 5-malige Wiederholung BRONZE
Sonderstufe 10: für 10-malige Wiederholung BRONZE
usw.
DKV Schüler-Wanderfahrerabzeichen
für Mitglieder von 7 bis 12 Jahren, es gilt das jeweils am 1.10. erreichte Alter.
BRONZE
Wertungszeitraum vom 1.10. bis 30.9. des folgenden Jahres
von 7 bis 10 Jahren | mindestens | 200 selbstgefahrene km |
von 11 bis 12 Jahren | mindestens | 300 selbstgefahrene km |
davon bei Gemeinschaftsfahrten |
mindestens | 50 selbstgefahrene km |
oder Teilnahme an einem Ferienlager mit Booten von mindestens 5 Tagen
SILBER
Mindestalter 9 Jahre
bei erneuter Erfüllung nach BRONZE und 600 km gesamt sowie Teilnahme an einer Umweltschulung.
GOLD
Mindestalter 11 Jahre
bei erneuter Erfüllung nach SILBER und 1100 km gesamt.
Gemeinschaftsfahrten sind Vereins-, Bezirks- oder Verbandsfahrten.
DKV Jugend-Wanderfahrerabzeichen
für Mitglieder von 13 bis 17 Jahren, es gilt das am 1.10. erreichte Alter
BRONZE
Wertungszeitraum vom 1.10. bis 30.9. des folgenden Jahres
von 13 bis 14 Jahren | mindestens | 400 selbstgefahrene km |
von 15 bis 17 Jahren | mindestens | 500 selbstgefahrene km |
davon bei Gemeinschaftsfahrten |
mindestens | 100 selbstgefahrene km |
oder Teilnahme an einem Ferienlager mit Booten von mindestens 5 Tagen
SILBER
Mindestalter 15 Jahre
bei erneuter Erfüllung nach BRONZE und 1300 km gesamt sowie Teilnahme an einem Umweltseminar.
GOLD
Mindestalter 16 Jahre
bei erneuter Erfüllung nach SILBER und 2300 km gesamt sowie Teilnahme an einem DKV-Sicherheitsseminar und Erste-Hilfe-Kurs. Ersatzweise wird für das Sicherheitsseminar der Nachweis des
DLRG-Rettungsschwimmabzeichens in Bronze anerkannt.
Gemeinschaftsfahrten sind Vereins-, Bezirks- und Verbandsfahrten.